TÄTIGKEITEN

Notarielles Leistungsspektrum

Die fundierte Befassung mit Ihren rechtlichen Themen ist unsere Aufgabe. Als Öffentliche Notare sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet, bieten ein umfangreiches Spektrum an Rechtsdienstleistungen an und helfen Ihnen eine optimale, sichere und steuerschonende Lösung zu finden.

Die Aufnahme von öffentlichen Urkunden ist die Kernaufgabe des Notars.
Sie dienen der Aufnahme von Rechtserklärungen und Rechtsgeschäften.

Dazu gehört die Legalisierung – das ist die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift; die Vidimierung – das ist die Bestätigung, dass eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt; das Lebenszeugnis – die Bestätigung, dass eine Person am Leben ist, etc.

Das sind z.B. die Protokolle von Gesellschafterversammlungen. In einem notariellen Protokoll bezeugt der Notar jene rechtserheblichen Tatsachen, die von ihm wahrgenommen wurden.

Wie z.B. Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, bestimmte Verträge zwischen eingetragenen Partnern, in denen die Aufteilung der Ersparnisse und der Wohnung im Fall der Auflösung im Voraus geregelt wird.

Hier ist die notarielle Gestaltung von Statuten und Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften -insbesondere bei deren Gründung, die Errichtung von Abtretungsverträgen von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und von Verträgen im Zusammenhang mit Umgründungen von Kapitalgesellschaften am bedeutendsten.

Für fast jede Urkunde, die eine Eintragung in das Grundbuch oder Firmenbuch bewirken soll, ist die Beglaubigung der Unterschrift erforderlich. Die mit jeder Beglaubigung sichergestellte Identitätsprüfung bildet die Grundlage für die Qualität und Sicherheit von Grundbuch und Firmenbuch.

Notariatsakte können so ausgestaltet werden, dass sie als Exekutionstitel Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein können: als vollstreckbarer Notariatsakt.

Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts (Gerichtskommissär). Die häufigste und wichtigste Aufgabe als „Gerichtskommissär“ ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen.

Das Grundbuch ermöglicht es jedermann, auf elektronischem Wege Einblick in die aktuellen Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Gebäuden oder Grundstücken zu nehmen. Das Firmenbuch gibt Aufschluss über die Rechtsverhältnisse von Unternehmen und trägt dazu bei, Rechtssicherheit im Geschäftsleben zu schaffen.

Der Notar errichtet Kaufverträge über Liegenschaften (hierbei wird er regelmäßig auch als Treuhänder tätig), Schenkungs- und Übergabeverträge, Wohnungseigentumsverträge, Verträge für Grundteilungen, Urkunden über die Einräumung oder Löschung grundbücherlicher Rechte und vieles mehr.

Die freiwillige Feilbietung von Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten ist dem Notar in die ausschließliche Zuständigkeit übertragen.

Der Notar ist erster Ansprechpartner für die Errichtung von Vereinbarungen über die Ehe und die eingetragene Partnerschaft, die den gesetzlichen Stand der Gütertrennung so weit als möglich auch für den Scheidungsfall aufrechterhalten.

Der Notar erstellt auch entsprechende Urkunden über die Lebensgemeinschaft.

Der Notar ist Spezialist in erbrechtlichen Fragen, insbesondere für die Errichtung von Testamenten und deren Verwahrung sowie die Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.

Eine Vorsorgevollmacht dient dazu, für den Fall rechtzeitig vorzusorgen, in dem aufgrund mangelnder Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit die Besorgung bestimmter Angelegenheiten nicht mehr möglich ist.

Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem festgehalten wird, welche medizinischen Maßnahmen im Falle schwerer Unfälle oder Krankheiten getroffen werden dürfen.

Als Treuhänder übernimmt der Notar aufgrund einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte oder Urkunden treuhändig vom Treugeber. Er verpflichtet sich, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen.

Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung.